Dachsanierung Bitumen-Flachdach mit PURelastik in Vollarmierung

PURelastik ist unter ETA-15/0735 nach ETAG 005 Teil 8 baurechtlich zugelassen

Die "baurechtliche Zulassung" ist die Voraussetzung für das "Inverkehrbringen" von Baustoffen. Bei "flüssig aufzubringenden Dachabdichtungen" bildet die ETAG 005, Teil 8 als Leitlinie die Grundlage für die Erteilung einer ETA. Die entsprechende Dokumentation finden Sie in unserer Rubrik Service unter Downloads

Flüssigkunststoffe werden heute immer häufiger zur Dachabdichtung bei flachen oder flach geneigten Dächern mit Bitumenbelag (Teerpappe) eingesetzt. Sie bieten zuverlässigen Schutz vor eindringender Feuchtigkeit und gehen mit dem Untergrund überall eine kraftschlüssige Verbindung ein.

 

Flüssigkunststoffe sollten aber auf dieses Einsatzgebiet eingestellt sein. Es wird von ihnen erwartet:

  • sehr gute UV-Stabilität
  • hohe Bruchdehnung
  • beständig gegen Rotalgen
  • sehr gute Haftzugfestigkeit

Diese Anforderungen werden von PURelastik voll erfüllt. PURelastik wurde bereits Anfang der 90er Jahre auf Dächern von ISOPOL als Langzeit UV- Schutz sehr erfolgreich eingesetzt.

In der Weiterentwicklung in Verbindung mit einer Vollarmierung aus einem technischen Vlies hat sich dieser Werkstoff auch als eigenständige Abdichtung sehr gut bewährt.

PURelastik kann sowohl maschinell als auch „von Hand“ mit Bitumenbesen aufgetragen werden.

Die fertige Dachabdichtung besteht aus einer naht- und fugenlosen Folie, die praktisch erst auf dem Dach hergestellt wurde. Ganz gleich, wie viele Dachdurchdringungen es gibt, die Flüssigfolie passt sich jeder Form perfekt an.

Mit PURelastik in Vollarmierung sanierte Dächer können unbedenklich zu Wartungszwecken begangen werden.